6. allg. Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Für unsere Angebote, Lieferungen uns sonstige Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Verkauf- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
  • Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. An Konstruktionsvorschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zweck verwendet werden.
  • Vertragsabschluss/Annahme der Bestellung
Der Kaufvertrag kommt zustande entweder durch Lieferungen des bestellten Gegenstandes oder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung. Zusagen oder Nebenabreden unserer Vertreter, sowie mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche Ergänzungen und Abänderungen jeglicher Art werden für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  • Preise
Die Preiste gelten ab Lager, Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen, in unserem Bereich oder im Bereich unserer Vertriebspartner behalten wir uns vor. Im Preis nicht enthalten ist der Materialteuerungszuschlag. Die Ausführung erfolgt daher zu den jeweiligen gültigen Preisen am Tage der Lieferung. Mindestbestellwert Fr. 50.- pro Bestellung.
  • Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Fristüberschreitung sind wir berechtigt, die entstandenen Mahn- und Inkassospesen dem Schuldner aufzurechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, jederzeit aufzurechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur so lange Gültigkeit, als der Käufer seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel sofortige Bezahlung zu fordern. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen  Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.
  • Versand
Der Versand folgt ab Werk. Sämtliche Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiliegen Transporteur übergeben ist.
  • Liefertermine
Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännisch und technisch geordneten endgültigen Angaben. Bei Nichteinhaltung der Lieferfirst haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens zwei Wochen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferung, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen usw.) verlängert sich die uns zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um zwei Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Gewährleistung
Der Empfänger hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Mängel an der Ware sind unverzüglich nach Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Kenntnis zu rügen. Für alle Kaufgegenstände leisten wir nur dann und in dem Umfang Gewähr, wie diese von den betreffenden Zulieferern aufgrund ihrer Gewährleistungszusagen anerkannt wird. Durch eigenmächtige Eingriffe an den Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Der Käufer bestätigt, alle einschlägigen Vorschriften über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen und verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu
  • Schadenersatz
Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art, insbesondere swegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden. Bei evtl. von uns zugestandenem Schadenersatz kann sich dieser jedoch nur auf unser eigenes Produkt, niemals auf Folgeschäden beziehen.
  • Retouren
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis franko und ohne Nachnahme erfolgen. Bei Retournierungen von Waren, die wir durch Fehlbestellung oder durch sonstige Umstände, die ohne unser Verschulden zustande kommen, zurücknehmen, bringen wir bei Gutschrifterstellung unseren Aufwand in Abzug, bzw. erfolgt für diese Retouren bis zu einem Warenwert von Fr. 50.- keine Gutschrifterstellung. Bei Rücksendungen ist unbedingt unsere Lieferschein,- oder Rechnungsnummer anzuführen, damit uns eine rasche Gutschrifterteilung möglich ist. Sonderanfertigungen, separat bestellte (das nicht auf Lager gehaltene) oder auf Maß gefertigte Artikel werden nicht zurückgenommen. Stornierungen oder Teilstornierungen eines Auftrages sind nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen von Seiten der Verkäuferin einer Vertragsaufhebung zugestimmt werden, so nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er dadurch zur Zahlung einer Stornogebühr in der Höhe von angefallenen Spesen, jedoch von mindestens 10% der Auftragssumme verpflichtet wird.
  • Eigentumsvorbehalt
An den gelieferten Waren bleibt uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen gewährt. Wir sind berechtigt, dieses Eigentumsrecht selbst durch Abholung geltend zu machen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort der ausliefernden Geschäftsstelle oder Lieferwerk. Erfüllungsort für Zahlungen ist in allen Fällen Horw (LU). Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Horw, Kanton Luzern (LU) vereinbart. Es gilt das schweizerische Recht.
  • Änderungen
Alle Katalog-Maßangaben sind theoretische Werte und müssen mit dem gefertigten Produkt nicht ident sein. Wir behalten uns weiter vor, sämtliche Masse, Toleranzangaben, Gewichte oder Design unserer Produkte jederzeit nach dem Stand der Technik abzuändern, und den technischen sowie konstruktiven Gegebenheiten anzupassen.
  • Maschinenauslegung
Bei Maschinenauslegung welche wir für den Kunden ausarbeiten, legen wir unser Know-How zu Grunde. Wir übernehmen hierfür ausdrücklich keine Haftung.
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