Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
Für unsere Angebote, Lieferungen uns
sonstige Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten
ausschließlich nachstehende Verkauf- und Lieferbedingungen.
Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns
dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
bestätigen.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen
sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte
Änderungen bleiben vorbehalten. An
Konstruktionsvorschlägen, Zeichnungen und allen anderen
Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht und Urheberrecht
vor. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch
für deren Zweck verwendet werden.
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Vertragsabschluss/Annahme der Bestellung
Der Kaufvertrag kommt zustande entweder durch
Lieferungen des bestellten Gegenstandes oder durch unsere
ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung. Zusagen
oder Nebenabreden unserer Vertreter, sowie mündliche,
fernmündliche oder fernschriftliche Ergänzungen und
Abänderungen jeglicher Art werden für uns erst
verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Die Preiste gelten ab Lager, Preisänderungen
infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen, in unserem
Bereich oder im Bereich unserer Vertriebspartner behalten wir uns
vor. Im Preis nicht enthalten ist der Materialteuerungszuschlag.
Die Ausführung erfolgt daher zu den jeweiligen gültigen
Preisen am Tage der Lieferung. Mindestbestellwert Fr. 50.- pro
Bestellung.
Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen
netto zahlbar. Bei Fristüberschreitung sind wir berechtigt,
die entstandenen Mahn- und Inkassospesen dem Schuldner
aufzurechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die
Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des
Käufers sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt Forderungen,
die uns gegen den Käufer zustehen, jederzeit aufzurechnen.
Teilzahlungsabmachungen haben nur so lange Gültigkeit, als der
Käufer seine Zahlung pünktlich leistet. Bei
Nichteinhaltung haben wir das Recht, ohne Rücksicht auf die
Fälligkeit etwa gegebener Wechsel sofortige Bezahlung zu
fordern. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nach oder wird über sein Vermögen der Konkurs
eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch
soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird
diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die
Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen
Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.
Der Versand folgt ab Werk. Sämtliche
Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr geht an
den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den
jeweiliegen Transporteur übergeben ist.
Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als
annähernd bemessene Lieferzeit. Die Lieferfrist gilt erst ab
Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen
kaufmännisch und technisch geordneten endgültigen
Angaben. Bei Nichteinhaltung der Lieferfirst haben wir Anspruch auf
eine Nachlieferfrist von mindestens zwei Wochen. In allen
Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht
rechtzeitig möglich ist (Zufall, höherer Gewalt,
Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferung,
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen,
Bezugsbeschränkungen usw.) verlängert sich die uns
zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um zwei
Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Der Empfänger hat die Ware unverzüglich
zu prüfen. Mängel an der Ware sind unverzüglich nach
Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich nach deren
Kenntnis zu rügen. Für alle Kaufgegenstände leisten
wir nur dann und in dem Umfang Gewähr, wie diese von den
betreffenden Zulieferern aufgrund ihrer Gewährleistungszusagen
anerkannt wird. Durch eigenmächtige Eingriffe an den
Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch,
wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Der
Käufer bestätigt, alle einschlägigen Vorschriften
über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen und
verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu
Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art,
insbesondere swegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung,
Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden. Bei evtl. von uns
zugestandenem Schadenersatz kann sich dieser jedoch nur auf unser
eigenes Produkt, niemals auf Folgeschäden beziehen.
Rücksendungen dürfen nur mit unserem
Einverständnis franko und ohne Nachnahme erfolgen. Bei
Retournierungen von Waren, die wir durch Fehlbestellung oder durch
sonstige Umstände, die ohne unser Verschulden zustande kommen,
zurücknehmen, bringen wir bei Gutschrifterstellung unseren
Aufwand in Abzug, bzw. erfolgt für diese Retouren bis zu einem
Warenwert von Fr. 50.- keine Gutschrifterstellung. Bei
Rücksendungen ist unbedingt unsere Lieferschein,- oder
Rechnungsnummer anzuführen, damit uns eine rasche
Gutschrifterteilung möglich ist. Sonderanfertigungen, separat
bestellte (das nicht auf Lager gehaltene) oder auf Maß
gefertigte Artikel werden nicht zurückgenommen. Stornierungen
oder Teilstornierungen eines Auftrages sind nicht möglich.
Sollte in Ausnahmefällen von Seiten der Verkäuferin einer
Vertragsaufhebung zugestimmt werden, so nimmt der Käufer zur
Kenntnis, dass er dadurch zur Zahlung einer Stornogebühr in
der Höhe von angefallenen Spesen, jedoch von mindestens 10%
der Auftragssumme verpflichtet wird.
An den gelieferten Waren bleibt uns das
Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und aller Nebenforderungen gewährt. Wir sind berechtigt,
dieses Eigentumsrecht selbst durch Abholung geltend zu
machen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist der
Ort der ausliefernden Geschäftsstelle oder Lieferwerk.
Erfüllungsort für Zahlungen ist in allen Fällen Horw
(LU). Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der
Gerichtsstand Horw, Kanton Luzern (LU) vereinbart. Es gilt das
schweizerische Recht.
Alle Katalog-Maßangaben sind theoretische
Werte und müssen mit dem gefertigten Produkt nicht ident sein.
Wir behalten uns weiter vor, sämtliche Masse, Toleranzangaben,
Gewichte oder Design unserer Produkte jederzeit nach dem Stand der
Technik abzuändern, und den technischen sowie konstruktiven
Gegebenheiten anzupassen.
Bei Maschinenauslegung welche wir für den
Kunden ausarbeiten, legen wir unser Know-How zu Grunde. Wir
übernehmen hierfür ausdrücklich keine Haftung.
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allg. Geschäfts-
u. Lieferbedingen pdf
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